KYC TRADING GMBH Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Service- und Zahlungsbedingungen für den Einkauf im Einrichtungshaus (Vor-Ort-Kauf-AGB)
- Ausschließliche Geltung der Allgemeinen Geschäfts-, Liefer-, Service- und Zahlungsbedingungen für den Einkauf im Einrichtungshaus
Angebot, Verkauf, Anlieferungen von Waren und Serviceleistungen (z.B. Möbelmontage, Raumaufmaß) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer-, Service- und Zahlungsbedingungen (Vor-Ort-Kauf-AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit diese von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Unsere Vor-Ort-Kauf-AGB gelten auch dann, wenn wir die Lieferung in Kenntnis dieser Vor-Ort-Kauf“-AGB entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausgeführt haben.
- Vertragsschluss und Vertragsinhalt
2.1 Der Vertrag kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung zustande und gilt für beide Seiten ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Der Kaufvertrag gilt auch dann als geschlossen, wenn der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
2.2 Für Onlinegeschäfte und Geschäfte außerhalb von Geschäftsräumen des Verkäufers gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des Widerrufs- und Warenrückgaberechtes des Kunden.
2.3 Grundlage des Vertrages sind die in der unterzeichneten Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.
Bei Unmöglichkeit der Lieferung einzelner Gegenstände bleiben die Bestimmungen des Vertrages für die übrigen gekauften Teile anwendbar, es sei denn, die einzelnen Gegenstände sind bei vernünftiger Betrachtung nur in ihrer Gesamtheit sinnvoll.
- Zahlung und Zahlungsverzug
3.1 Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gesonderte, nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen, wie z.B. Montage-, Installations- oder Dekorationsarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Akzeptierte Zahlungsarten: Barzahlung, Kreditkarte, EC-Karte, Finanzierung über die Cronbank & Co. KG, Volksbank ,TARGOBANK AG oder Santander Consumer Bank AG (ggf. AGB anbei).
Bei Zahlung per Finanzierung erfolgt die Bereitstellung bzw. Auslieferung erst, nachdem der Verkäufer die endgültige Finanzierungszusage von dem Finanzierungsdienstleister erhalten hat. Im Falle der Finanzierung über eine der o.g. Banken werden dem Kunden außerdem die jeweils einschlägigen Bank-AGB im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Bank ausgehändigt.
3.2 Soweit Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis
- bei Verträgen ohne Montageverpflichtung des Verkäufers bei kompletter Übergabe der gekauften Waren und
- bei Verträgen mit Montageverpflichtung des Verkäufers nach Abnahme der Montage-/Aufstellungsleistungen
zur Zahlung fällig und zahlbar. Etwaige dem Kunden gesetzlich oder vertraglich zustehende Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechte bleiben von der vorbenannten Regelung unberührt.
3.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht auch ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu vergüten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und leistet er auch keine Zahlung, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Kunde die Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, obwohl ihm kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, der auch die Wertminderung nach Ziffer 5 dieser Bedingungen beinhaltet. Als pauschalen Schadensersatz kann der Verkäufer in diesen Fällen 40 % des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die gekaufte Ware nicht annimmt.
Im Falle eines speziell nach Kundenwunsch angefertigten Produktes kann der Verkäufer zusätzlich zu Ziff. 3.4 S. 1 u. 2 Schadensersatz in Höhe von 60 % des Kaufpreises geltend machen, soweit der Verkäufer die Ware nicht innerhalb von 3 Monaten nach endgültiger Annahmeverweigerung durch den Kunden anderweitig veräußern kann. Sollte die individuell angefertigte Ware anderweitig veräußert werden, hat der Kunde lediglich Ersatz in Höhe der Differenz zwischen ursprünglich vereinbarten Kaufpreis und dem mit einem Dritten vereinbarten Kaufpreis („Weiterverkaufspreis“) zu zahlen.
Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer im Einzelfall der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Soweit der Kunde schuldhaft einen Vermögensschaden auf Seiten des Verkäufers verursacht, indem er sich auf – offensichtlich nicht bestehende – Gewährleistungs- oder ggf. Garantieansprüche beruft, und eine Vor-Ort-Begutachtung durch Mitarbeiter des Verkäufers oder von ihm beauftragten Dritten erfolgt, ist der Kunde zur Zahlung der Schadenspauschale von 200 EUR verpflichtet. Der Verkäufer stellt dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal in entsprechender Höhe in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Dem Kunden ist das Verschulden von Hilfspersonen nach § 278 BGB zuzurechnen.
- Lieferung
Ist die Lieferung vereinbart, liefert der Verkäufer die bestellte Ware an jede Adresse in Deutschland per Eigenleistung durch den Verkäufer, Paketversand oder Spedition; eine Lieferung außerhalb Deutschlands findet nur nach ausdrücklicher Absprache statt. Im Falle einer Lieferung hat der Kunde eine Kontaktmöglichkeit anzugeben, unter der er bzw. die die Lieferung annehmende Person für Lieferterminabsprachen erreichbar ist. Falschangaben gehen zu Lasten des Kunden. Ausstellungstücke werden nicht geliefert, es sei denn, bei Vertragsschluss wurde ausdrücklich eine Liefervereinbarung getroffen. Der Kunde kann Ausstellungsstücke vor Ort beim Verkäufer selbst abholen.
4.1 Liefertermin: Bei Speditionslieferung und Lieferung in Eigenleistung durch den Verkäufer wird am Tag der Bestellung durch den Kunden ein Liefertermin („Ca.-Angabe“) und ein Zeitfenster mit dem Kunden abgestimmt. Diese Zeitfenster sind auf dem Serviceauftrag angegeben. Unverbindlich genannte Zeitfenster und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, auch nur annähernd.
Mit vom Kunden nach Vertragsschluss veranlassten Änderungen verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit, wenn diese Änderungen dazu führen, dass weitere Waren bestellt oder hergestellt oder bereits bestellte Waren beim Hersteller umgebaut werden müssen. In diesen Fällen sind die verbindlichen wie unverbindlichen Liefertermine bzw.- fristen neu zu vereinbaren, wobei die neue Lieferfrist der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist entspricht.
Die Lieferfrist verlängert bzw. der Liefertermin verschiebt sich entsprechend bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Verschärfung bekannter Pandemien), die auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen beruhen, um die Dauer der tatsächlichen Störung des Geschäftsbetriebes. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die Beendigung solcher Störungen zu informieren.
Im Falle der Überschreitung eines unverbindlich vereinbarten Liefertermins bzw. einer unverbindlich vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz statt Leistung nur berechtigt, wenn er nach Ablauf einer angemessenen Frist, die bei Küchen vier Wochen beträgt, deren Lauf nach dem Ablauf der unverbindlich vereinbarten Lieferfrist bzw. des Liefertermins oder nach Ablauf der entsprechend den vorstehenden Absätzen verlängerten unverbindlichen Lieferfrist bzw. des Liefertermins beginnt, die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer weiteren zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens beim Verkäufer an den Kunden erfolgt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung/Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert. Der Anspruch des Kunden auf Geltendmachung eines entstandenen Verzugsschadens sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleibt hiervon unberührt.
4.2 Lieferkosten: Die zurzeit gültigen Preise für Lieferungen können im Einrichtungshaus des Verkäufers im Beratungsgespräch vor Bestellung der Ware erfragt werden und werden im Serviceauftrag festgehalten. Die Lieferung kann in mehreren Paketen erfolgen, wenn dies wegen des Warenvolumens oder des Warengewichts erforderlich ist.
4.3 Lieferort: Der Verkäufer liefert die Ware in die Wohnung an einen gewünschten Verwendungsort. Eine Verteilung der Waren auf mehrere Räume oder Orte erfolgt nicht. Um eine Anlieferung zu ermöglichen, muss der Kunde im Rahmen seiner Möglichkeiten für ausreichende Parkmöglichkeiten am Anlieferungsort sorgen. Wenn die Ware aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, z.B. mangels Parkplatzes, oder nicht auf üblichem Wege (Hauseingang, Treppenhaus) in die Wohnung geliefert werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung in die Wohnung oder zum gewünschten Verwendungsort abzulehnen. Der Verkäufer muss vom Kunden vorab über eventuelle, für den Kunden absehbare Erschwernisse informiert werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sich durch Erfragen über die Paketmaße vor Abschluss des Kaufvertrages darüber zu informieren, ob die jeweiligen Pakete durch Haus- und Wohnungstüren passen. Sofern ein Paket unter Abmessungsgesichtspunkten nicht durch die Haus- oder Wohnungstür transportiert werden kann, ohne dass es zu Beschädigungen an der Versandverpackung, dem Produkt selbst oder an dem Türrahmen oder anderen Sachen kommt, wird der Verkäufer das Produkt nach Absprache mit dem Kunden nur bis zum zuvor beschriebenen Hindernis transportieren. Können sich Kunde und Verkäufer hierauf nicht einigen, wird der Verkäufer das Produkt auf Kosten des Kunden wieder in sein Lager transportieren und auf Kosten des Kunden dort lagern. Es gilt Ziffer 4.4 dieser AGB.
4.4 Mehraufwand oder nicht mögliche Anlieferung: Kann die Ware bei Lieferung durch den Verkäufer aus vom Kunden zu vertretenen Gründen zu dem vereinbarten Termin nicht angeliefert werden, wird der Verkäufer dem Kunden als Schadensersatz die Kosten der erneuten Anlieferung (siehe Ziffer 4.2) sowie die Kosten der Lagerung in Höhe von 1 % der Kaufsumme, mindestens jedoch EUR 10,00 pro Tag vom Tage der vergeblichen Anlieferung an in Rechnung stellen. Die erneute Anlieferung ist auch dann kostenpflichtig, wenn die Erstanlieferung für den Kunden kostenfrei erfolgt ist. Mehrkosten oder Kosten einer weiteren Anlieferung sind vom Kunden zu entrichten. Ist die Lieferung nur unter Mehrkosten möglich, teilt der Verkäufer dem Kunden diese Kosten mit. Mit dem Einverständnis des Kunden führen wir dann diese Lieferung aus. Es bleibt dem Kunden offen nachzuweisen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.
Haben die Vertragsparteien einen Kaufvertrag unter der Bedingung der Abholung der Ware durch den Kunden am Ort des Verkäufers vereinbart, gerät der Kunde bei nicht vom Verkäufer zu verantwortender Nichtabholung der Ware in den Annahmeverzug. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis bezahlt zu haben, geht mit der Übergabe/Abnahme auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Stornierung/ Warenrücknahme
5.1 Abgesehen von den gesetzlichen Widerrufs- und Gewährleistungsrechten besteht für den Kunden kein Anspruch auf Rücktritt oder Stornierung des Vertrages. Es steht im Ermessen des Verkäufers, ausnahmsweise aus Kulanzgründen eine Aufhebung des Vertrages mit dem Kunden zu vereinbaren. In Fall einer Aufhebung des Vertrages im Ausnahmefall erstattet der Verkäufer den Kaufpreis nicht. Er wird dem Kunden jedoch einen Wertgutschein ausstellen. Sofern die Ware sich in einem einwandfreien (z.B. verpackten, und ungenutzten) Zustand befindet, wird der Verkäufer dem Kunden in der Regel einen Gutschein in Höhe von (50 % des Kaufpreises) erstatten. Weist die Ware Gebrauchsspuren auf, wird der Verkäufer den Wert des Gutscheins im Rahmen der Verhandlungen zur Vertragsaufhebung vereinbaren.
5.2 Rücktritt durch den Verkäufer: Im Falle eines vom Kunden veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Kunden zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Kunden ausgelieferten Waren Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
- für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe,
- für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus (mit Ausnahme von Polsterwaren)
innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
für Polsterwaren
innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens gegenüber den Pauschalsätzen ist dem Verkäufer möglich
Vorstehende Regelung gilt auch, wenn der Kunde berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für die Fälle, die dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Kunden einräumen. Auch in diesem Fall bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens gegenüber den Pauschalsätzen ist dem Verkäufer möglich.
Wird die Lieferung/Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten den Verkäufer ohne dessen Verschulden nicht beliefern, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Gründe, die zu einer Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten erst nach Vertragsschluss mit dem Kunden eingetreten sind, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer nachweist, sich in zumutbarer Weise vergeblich um eine Ersatzbeschaffung bemüht zu haben. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Annahmeverzug
Wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät, indem er die gekaufte Ware nicht annimmt, obwohl sie vom Verkäufer wie vereinbart angeboten wurde und der Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebots in der Lage ist, die Leistung zu bewirken, hat der Kunde nach Ablauf von 7 Kalendertagen die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, für jeden Tag der Lagerung 1 % der Kaufsumme, mindestens jedoch EUR 10,00 als Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden auf Seiten des Verkäufers sei nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden.
- Montage und sonstige Serviceleistungen des Verkäufers
Der Verkäufer übernimmt – soweit vertraglich vereinbart – die Montage und sonstige Serviceleistungen von Möbeln und Zubehör aus seinem Sortiment sowie gegebenenfalls deren Befestigung und Aufhängung, wie im erteilten Auftrag festgelegt. Voraussetzung für die Montage und sonstige Serviceleistungen ist, dass diese hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist und ein funktionierender Elektroanschluss zur Verfügung steht. Müssen Waren an einer Wand angebracht werden, so ist der Kunde im zumutbarem Umfang verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern. Der Kunde muss den Verkäufer vor Beginn der Montage und sonstiger Serviceleistungen unaufgefordert über vorbezeichnete Umstände informieren. Eine Gewähr dafür, dass die Waren in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich aufgestellt oder angebracht werden können, übernimmt der Verkäufer nicht. Dieses Risiko trägt der Kunde. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer die Montage auf Grundlage der Angaben des Kunden geplant hat. Die Preise für Montagen und sonstige Serviceleistungen kann der Kunde beim Verkäufer erfragen. Ein Anschluss von Geräten an Versorgungsanschlüsse erfolgt ausschließlich an bauseitig vorhandenen Anschlüssen, die in technisch einwandfreiem Zustand, frei zugänglich und mit den am Gerät vorhandenen Schläuchen, Kabeln, etc. an dem vom Kunden bestimmten Standort erreichbar sind. Es obliegt dem Kunden, alle hierfür benötigten Teile zum vereinbarten Montagetermin vorzuhalten. Installation und Anschluss von Gasgeräten und Starkstromanschlüssen (>16 Ampere Absicherung) müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt und vom Kunden separat in Auftrag gegeben werden.
Wenn der Kunde Polstermöbel vom Verkäufer liefern lässt, kann ebenfalls ggf. ein Montageservice dazugebucht werden. In diesem Fall bezieht der Verkäufer die Polstermöbel, wenn der Kunde zuvor einen separat anzubringenden Bezug erworben hat. Der Verkäufer baut die Polstermöbel auf. Für Polstermöbel gilt folgende Sonderregelung. Sollte vor Gebrauch der Polstermöbel der Bezug zu bügeln sein, ist dies nicht im Leistungsumfang enthalten. Der Kunde muss den Bezug unmittelbar nach Anlieferung bügeln, damit der Verkäufer die Polstermöbel des Kunden gebrauchsfertig aufbauen kann.
Der Montage- und Service-Auftrag wird unabhängig vom Kaufvertrag über die Ware geschlossen. Das bedeutet, dass bei einer Stornierung des Montage- und Service-Vertrages der Kaufvertrag über die Ware aufrecht erhalten bleibt, soweit nicht ein etwaig bestehendes gesetzliches Widerrufs- oder Gewährleistungsrecht ausgeübt wird.
7.1 Zahlung der Serviceleistung: Die Preise des Verkäufers verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde bezahlt die Serviceleistungen des Verkäufers im Voraus (z.B. Einkaufservice, Lieferung) an den Verkäufer. Eine Zahlung bei Lieferung ist nicht möglich.
7.2 Leistungszeiten: Der Termin der voraussichtlichen Montage und sonstiger Serviceleistungen des Verkäufers wird dem Kunden bei Auftragserteilung mitgeteilt.
7.3 Stornierung einer Serviceleistung des Verkäufers: Wird die Montage oder sonstige Serviceleistung des Verkäufers bis zum vorangehenden Werktag vor dem Montagetermin durch den Kunden storniert, ist der Verkäufer berechtigt, 50 % der Montagekosten zu. Wird die Montage oder sonstige Serviceleistung vom Kunden taggleich storniert oder kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht vollständig durchgeführt werden, ist der Verkäufer berechtigt, 75% der Montage- oder sonstige Servicekosten zu verlangen. In jedem Fall steht es dem Kunden frei, nachzuweisen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind. Er wird den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinweisen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Einbau des Kaufgegenstandes nicht dauerhaft erfolgen soll und der Kaufgegenstand nicht zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes werden sollen.
- Mängel
9.1 Für die Waren des Verkäufers besteht das gesetzliche Mängelhaftungsrecht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Waren, die auch Ausstellungsstücke sein können, verjähren Ansprüche wegen Mängeln 12 Monate nach der Übergabe/Abnahme. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware. Unternehmen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen, ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung eines Rechtes wegen eines Mangels ausgeschlossen. Bei mehrtägigen Montagen trägt der Kunden die Gefahr auch für solche Schäden, die die Ware erleidet, während sie sich ohne Anwesenheit der Mitarbeiter des Verkäufers in seinem Obhutsbereich befindet, es sei denn, die Schäden beruhen auf höherer Gewalt oder sind vom Verkäufer und seinen Mitarbeitern verursacht.
9.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Mängel, die infolge unsachgemäßer Pflege der Produkte hervorgerufen werden, keine Gewährleistungsansprüche des Kunden und damit auch kein Rücktrittsrecht begründen. Dies gilt insbesondere bei Behandlung von Hochglanz-Oberflächen, die ohne Mikrofaser-Tücher und entsprechend zugelassene Reinigungsmittel behandelt werden.
9.3 Beschreibungen der Ware in Prospekten, Katalogen und Werbemitteln stellen bloße Beschaffenheitsangaben dar. Garantien, die Zusicherung besonderer Einstandspflichten oder die Zusicherungen von Eigenschaften gelten nur als abgegeben, soweit die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
9.4 Ist nur eine gelieferte Einzelteilkomponente mit einem Mangel behaftet, ist der Verkäufer berechtigt, ein Ersatzlieferungsverlangen des Kunden durch Leistung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen, wenn dies angemessen und dem Käufer zumutbar ist.
9.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch Feuchtigkeit, natürliche Abnutzung, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung oder Lagerung (z.B. unmittelbar an die Wand) entstehen.
9.6 Handelsübliche oder naturbedingte, dem Kunden zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den verwandten Materialien, etwa bei Holz- oder Steinoberflächen, Textilien (z.B. Möbel oder Dekorationsstoffe) oder bei Leder stellen keinen Mangel dar.
9.7 Im Falle von Kastenmöbeln bezieht sich die jeweilige Holzbezeichnung auf die wesentlichen, insbesondere sichtbaren Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz-, Folien oder Kunststoffarten, z.B. für Seitenteile, Rückwand und Innenausstattung, ist zulässig und stellt keinen Mangel der Ware dar.
9.8 Ansprüche aus Garantieerklärungen Dritter, z.B. des Herstellers oder Lieferanten, sind unmittelbar beim Garantiegeber geltend zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet der Verkäufer nicht für den Bestand solcher Garantien Dritter, insbesondere nicht im Falle der Insolvenz des Garantiegebers.
- Haftung
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden im Falle der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Verkäufer haftet außerdem unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen.
Zudem haftet der Verkäufer unbeschränkt im Falle von durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, im Fall von Arglist, der Verletzung einer Garantiezusage sowie im Falle der zwingenden Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Informationen zum Datenschutz über unsere Verarbeitung von Kundendaten
Die Informationen zum Umgang mit dem Umgang von Kundendaten sind den, diesen AGB beiliegenden, Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
- Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Zwischen Kaufleuten und dem Verkäufer wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist der Verkäufer nicht verpflichtet und auch nicht bereit.